Allgemeine Geschäftsbedingungen
"Mobile Tierheilpraxis Uwe Türbsch"
Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen Tierheilpraktiker (THP) und Kunde als Behandlungsvertrag gemäß §611 Abs. 1 BGB. Abweichende Vereinbarungen, Bedingungen, Ergänzungen und Abstriche gelten nur nach schriftlicher Bestätigung meinerseits. Zum eindeutigen Verständnis habe ich die Bezeichnung "Kunde" stellvertretend für die Bezeichnung "Patientenbesitzer", "Tierhalter" oder "Verfügungsberechtigte/r" gewählt. Die stellvertretende Bezeichnung für das jeweilige Tier lautet "Patient".
§ 1 Behandlungsvertrag
Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das generelle Angebot des Tierheilpraktikers annimmt und sich an den Tierheilpraktiker zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Der THP ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen (z.B. wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, der THP aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können.) Hierbei bleibt der Honoraranspruch des THP für bis zur Abweisung entstandene Leistungen, einschließlich erfolgter Beratung, erhalten.
Der Behandlungsvertrag hat folgenden Inhalt:
Der THP erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er all seine erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier erbringt. Der THP berechnet seine Dienste gegenüber dem Kunden. Untersuchung und Behandlung erfolgen gem. §§ 611 und 612 BGB sowie auf der Grundlage der AGB.
Der THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft der THP die Wahl.
Die vom THP angebotenen Therapiemöglichkeiten sind meist schulmedizinisch nicht anerkannt und entsprechen nicht dem Stand der Wissenschaft. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen.
Haftung des Behandlers
Alle Ansprüche aus versehentlicher oder unwissentlicher Fehlinformation sind - soweit nach BGB zulässig - ausgeschlossen.
Vom THP werden überwiegend Heilungsmethoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Deshalb wird ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden weder in Aussicht gestellt noch garantiert und ist überdies gesetzlich unzulässig.
Mitwirkung des Kunden
Der THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Der Tierheilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, dadurch das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.
§ 2 Terminvereinbarung
Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, Mail oder telefonisch bestätigt wurden. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Kunden mit den tatsächlich entstandenen Mehrkosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 15,--€ in Rechnung gestellt. Erscheint der Kunde zu einem vereinbarten Termin (ohne Kenntniss) zu spät, so wird dies ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Kunde hat kein Anrecht darauf, dass die entgangene Zeit nachgeholt wird. Bei Haus-/Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen, sowie eine verlängerte Behandlungszeit beim vorherigen Kunden. Hat mir der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, werde ich unverzüglich über die Verzögerung informieren.
Rücktritt bei Haus-/Stallbesuchen
Tritt der Kunde bei Ankunft des THP von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.
§ 3 Fahrtkosten
Die Höhe der Fahrtkosten pro Wegstreckenpauschale, bzw. pro km kann der jeweils gültigen Gebührenübersicht entnommen werden.
§ 4 Gebühren
Gebühren sind in der aktuellen Gebührenübersicht auf dieser Website aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart.
§ 5 Zahlungsbedingungen
Der THP hat für seine Dienste gegenüber dem Kunden Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart sind, gelten die in der Preisliste aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen.
Vermittelt der THP Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), dann ist der THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen. In Quittung und Rechnung sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Der THP wird sich von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der THP ist aber berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für Vermittlung begleitender Leistungen beim Kunden eigene Honorare geltend zu machen. In den Fällen der Vermittlung von Leistungen Dritter ist der THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragter des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten anzuwenden wäre, unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand. Das Verbot der Vorteilsgewährung bleibt hiervon unberührt.
Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Kunden in bar oder per Rechnungsstellung (Bestandskunden) an den THP zu bezahlen.
Gesetzliche Vorschriften
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (§ 43 AMG i.d.F. der 8. Änderung 1998) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel THP nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch den THP ist jedoch nach wie vor zulässig, da dies keine Abgabe, sondern eine Verwendung ist. Daraus folgt, dass die Beschaffungskosten grundsätzlich für die, durch den THP direkt verabreichten Arzneimittel, dem Kunden berechnet werden. Die Anwendung der vom Kunden mitgebrachten Arzneimittel durch den THP ist ausgeschlossen.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
§ 6 Haftung
Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
§ 7 Datenschutz
Siehe hierzu auch die Hinweise unter "Datenschutz" auf dieser Website. Die Daten des Kunden und des Tieres werden aufgrund des Vertragsverhältnisses zum Zweck der Be- und Verarbeitung gespeichert. Der Kunde verzichtet hiermit auf besondere Benachrichtigung lt. Bundesdatenschutz. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Der THP kann nur nach schriftlicher Erlaubnis durch den Kunden davon entbunden werden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird. Sobald der THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Auskunft verpflichtet ist, entfällt die Schweigepflicht - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung. Der Kunde hat das Recht, einen Auszug aus seiner Kartei zu erhalten, welcher honorarpflichtig ist.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Parteien ist Leer. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder eine oder mehrere Bedingungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nur teilweise rechtswirksam sein, so bleibt die Rechtswirksamkeit aller anderen Bedingungen hiervon unberührt. § 139 BGB findet keine Anwendung.